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   VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05 Me   

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VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05 Me (https://dejure.org/2005,26700)
VG Meiningen, Entscheidung vom 15.08.2005 - 1 E 510/05 Me (https://dejure.org/2005,26700)
VG Meiningen, Entscheidung vom 15. August 2005 - 1 E 510/05 Me (https://dejure.org/2005,26700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 123; GG Art 19 Abs 4; GG Art 12; ThürAPOPolmD § 10; ThürAPOPolmD § 13; ThürAPOPolmD § 17; ThürAPOPolmD § 18; ThürAPOPolmD § 20
    Recht der Landesbeamten; Zum Anspruch auf vorläufige Prüfungsteilnahme bei einer voraussichtlich fehlerhaften Korrektur und Bewertung; Abschlussprüfung; vorläufige Zulassung; mündliche Prüfung; Polizeianwärter; mittlerer Dienst; Vorwegnahme der Hauptsache; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05
    Der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 25.07.1996, 1 BvR 638/96, NVwZ 1997, 749 ff.) folgend, ergeben sich in Fällen der Verweigerung der Prüfungszulassung besondere Anforderungen an die Effektivität verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes.

    Eine derartige, durch einstweilige Anordnung zugesprochene vorläufige Position entfällt aber im Falle des Unterliegens in der Hauptsache wieder rückwirkend, die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt (vgl. BVerfG, B. v. 25.07.1996, 1 BvR 638/96, a. a. O.; Kopp/Schenke, VwGO, a. a. O., § 123 Rdn. 14a).

    Das Bundesverfassungsgericht (B. v. 25.07.1996, 1 BvR 638/96, a. a. O.) hat für den vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 VwGO unter anderem im Prüfungsrecht zwei voneinander unabhängige.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05
    Nach unbestrittener, einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung ist die gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen allerdings eingeschränkt (vgl. nur BVerfGE 84, 34 (52); BVerwG, B. v. 13.05.2004, 6 B 25/04, NVwZ 2004, 1375, 1376).

    Überschritten wird der Beurteilungsspielraum ferner, wenn eine Bewertung auf einer wissenschaftlich-fachlichen Annahme des Prüfers beruht, die einem Fachkundigen als unhaltbar erscheinen muss (BVerfGE 84, 34, 53 ff.).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05
    schwere, unzumutbare oder nicht anders abwendbare Nachteile drohen (BVerfG, B. v. 25.10.1988, 2 BvR 745/88, NJW 1989, 827 ff.; BVerwG, B. v. 21.01.1999, 11 VR 8/98, NVwZ 1999, 650 ff.; VGH Baden-Württemberg, B. v. 20.06.1989, 6 S 972/89, DÖV 1989, 776 ff.), der Rechtsschutz also leer zu laufen droht.
  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Auszug aus VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05
    mangels zuvor gegenüber einer natürlichen Person erlassenen Anordnung im Sinne des § 8 Abs. 1 PAG als eine unmittelbare Ausführung einer Maßnahme gemäß § 9 Abs. 1 PAG dar (vgl. zur Abgrenzung HessVGH, U. v. 11.11.1997, 11 UE 3450/95, NVwZ-RR 1999, 23 ff).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05
    Nach unbestrittener, einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung ist die gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen allerdings eingeschränkt (vgl. nur BVerfGE 84, 34 (52); BVerwG, B. v. 13.05.2004, 6 B 25/04, NVwZ 2004, 1375, 1376).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98

    Planfeststellung für den Ausbau eines Schienenweges; Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05
    schwere, unzumutbare oder nicht anders abwendbare Nachteile drohen (BVerfG, B. v. 25.10.1988, 2 BvR 745/88, NJW 1989, 827 ff.; BVerwG, B. v. 21.01.1999, 11 VR 8/98, NVwZ 1999, 650 ff.; VGH Baden-Württemberg, B. v. 20.06.1989, 6 S 972/89, DÖV 1989, 776 ff.), der Rechtsschutz also leer zu laufen droht.
  • VGH Bayern, 31.03.1998 - 22 B 96.3592

    Gewerberecht: Zugehörigkeit zur IHK trotz fehlender Festsetzung des

    Auszug aus VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05
    mangels zuvor gegenüber einer natürlichen Person erlassenen Anordnung im Sinne des § 8 Abs. 1 PAG als eine unmittelbare Ausführung einer Maßnahme gemäß § 9 Abs. 1 PAG dar (vgl. zur Abgrenzung HessVGH, U. v. 11.11.1997, 11 UE 3450/95, NVwZ-RR 1999, 23 ff).
  • OVG Thüringen, 15.06.2005 - 1 EO 678/05

    Eilantrag auf vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung im zweiten juristischen

    Auszug aus VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05
    Verfahren für zulässig erachtet, nämlich das Verfahren der Folgenabwägung (Abwägung der widerstreitenden Interessen) ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache und das Verfahren der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache (vgl. ThürOVG, B. v. 15.06.2005, 1 EO 678/05).
  • VG Schwerin, 17.11.2000 - 7 B 859/00
    Auszug aus VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05
    Die durch § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 938 Abs. 1 ZPO geschaffene Gestaltungsbefugnis für eine vorläufige gerichtliche Entscheidung ("Das Gericht bestimmt nach freiem Ermessen, welche Anordnungen zur Erreichung des Zweckes erforderlich sind.") löst den zulässigen Anordnungsinhalt von den gesetzlich festgelegten Entscheidungsinhalten des Urteils im Klageverfahren und von den Entscheidungsbefugnissen des materiellen Rechts (so auch VG Schwerin, B. v. 17.11.2000, 7 B 859/00, zitiert nach Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, § 123 Rdn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89

    Kürzung der Regelsatzhilfe bei Asylbewerbern

    Auszug aus VG Meiningen, 15.08.2005 - 1 E 510/05
    schwere, unzumutbare oder nicht anders abwendbare Nachteile drohen (BVerfG, B. v. 25.10.1988, 2 BvR 745/88, NJW 1989, 827 ff.; BVerwG, B. v. 21.01.1999, 11 VR 8/98, NVwZ 1999, 650 ff.; VGH Baden-Württemberg, B. v. 20.06.1989, 6 S 972/89, DÖV 1989, 776 ff.), der Rechtsschutz also leer zu laufen droht.
  • VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 279/07

    Recht der Landesbeamten; Zu den Voraussetzungen subjektiver und objektiver

    Der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verankerte Anspruch auf eine tatsächlich und rechtlich wirksame Kontrolle verpflichtet die Gerichte, bei ihrer Entscheidungsfindung diejenigen Folgen zu erwägen, die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbunden sind (vgl. hierzu ausführlich VG Meiningen, B. v. 15.08.2005 - 1 E 510/05.Me -).

    Solche sind auch im Übrigen nicht ersichtlich (zur Frage der Vorwegnahme der Hauptsache in diesem Sinne auch: VG Meiningen, B. v. 15.08.2005 - 1 E 510/05.Me -).

  • VG Meiningen, 15.06.2006 - 1 K 549/05

    Recht der Landesbeamten; Zur Bewertung einer Klausur der Prüfung für die Laufbahn

    Er ersetzt keine eigenständige Gesamtbeurteilung einer Klausur, die über die Addition von für Einzelaspekte vergebenen Punkten hinausgehen muss (VG Meiningen, B. v. 15.08.2005, 1 E 510/05 Me; FG Hamburg, U. v. 15.12.2003, V 12/02, zitiert nach Juris).

    Das "Überdenken" der Entscheidung durch den Prüfungsausschuss im Rahmen des Klageverfahrens, bei dem die Korrektoren Gelegenheit hatten, sich mit den Einwänden des Prüflings sachlich auseinanderzusetzen und die Rechtsauffassung des Gerichts (VG Meiningen, B. v. 15.08.2005, 1 E 510/05 Me) im Hinblick auf Verfahrens- und Bewertungsfehler zu beachten, erfüllt diesen Anspruch nicht.

  • VG Meiningen, 05.06.2007 - 1 E 297/07
    Der in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verankerte Anspruch auf eine tatsächlich und rechtlich wirksame Kontrolle verpflichtet die Gerichte, bei ihrer Entscheidungsfindung diejenigen Folgen zu erwägen, die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbunden sind (vgl. hierzu ausführlich VG Meiningen, B. v. 15.08.2005 - 1 E 510/05.Me -).

    Solche sind auch im Übrigen nicht ersichtlich (zur Frage der Vorwegnahme der Hauptsache in diesem Sinne auch: VG Meiningen, B. v. 15.08.2005 - 1 E 510/05.Me -).

  • VG Meiningen, 30.09.2013 - 1 E 471/13

    Pharmazeutisch-technische Assistentin; Zulassung zur Abschlussprüfung nach

    Die durch § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 938 Abs. 1 ZPO eröffnete Gestaltungsbefugnis für eine vorläufige gerichtliche Entscheidung - das Gericht bestimmt nach freiem Ermessen, welche Anordnungen zur Erreichung des Zweckes erforderlich sind - löst den zulässigen Anordnungsinhalt von den gesetzlich festgelegten Entscheidungsinhalten des Urteils im Klageverfahren und von den Entscheidungsbefugnissen des materiellen Rechts (VG Meiningen, B. v. 15.08.2005 - 1 E 510/05 Me -, m. w. N.).

    Im Bereich berufsbezogener Prüfungen, bei denen ein Eingriff in die Berufswahlfreiheit nach Art. 12 GG vorliegen kann, bedeutet dies daher, dass diese Anordnungsvoraussetzungen grundsätzlich dann vorliegen, wenn die Klärung der Zulassung zur Prüfung in einem möglicherweise mehrjährigen Hauptsacheverfahren den Antragsteller sowohl in seinen Prüfungsvorbereitungen als auch seinen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten schlechthin unzumutbar beeinträchtigen würde, insbesondere weil er sein Prüfungswissen für eine nicht absehbare Zeit auf dem sich stetig ändernden neuesten Stand halten müsste und im Übrigen seine Ausbildung erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt fortsetzen könnte (VG Meiningen, B. v. 15.08.2005 - 1 E 510/05 Me -, m. w. N.).

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